Allgemeine Infos zur Beantragung Ihres E-Visum online

Einschränkungen bei Visa-Ausstellung durch Coronavirus

Derzeit können sich die Visa-Bestimmungen täglich ändern.


Bitte nehmen Sie vor Antragstellung Kontakt mit uns auf. Sie erreichen unsere Agentur 1a Visum Service telefonisch Montag bis Freitag von 9 bis 11 Uhr. Gern können Sie auch eine E-Mail schreiben an info[@]1avisum.de

Über aktuell geltende Quarantänemaßnahmen in den einzelnen Ländern informieren Sie sich bitte beim Auswärtigen Amt.

  • Das „E“ in E-Visum steht für elektronisch. Ein solches Visum kann also ausschließlich online beantragt werden.
  • Informieren Sie sich vor Abreise, ob Ihr Reiseland eine Einreisegenehmigung verlangt, die vorab beantragt werden muss.
  • Für die Länder auf dieser Seite benötigen Sie ein (E-)Visum.
  • E-Visa werden ausschließlich übers Internet beantragt.
  • Die Online-Portale der Länder stehen häufig nicht auf deutsch zur Verfügung. Sie haben die Möglichkeit, Dritte (z.B. Visumagenturen) mit der Beschaffung Ihres E-Visums zu beauftragen. Sie können dann Ihre Angaben auf Deutsch dorthin schicken und die Mitarbeiter übertragen Ihre Daten in das englisch-sprachige Online-System.
  • Sobald Ihr elektronisches Visum vorliegt, erhalten Sie dieses per E-Mail und müssen es meist ausgedruckt am Flughafen vorweisen können.
  • Die Ausstellung eines solchen elektronischen Visums dauert je nach Land zwischen wenigen Minuten bis hin zu 7 Werktagen.
  • Einige der E-Visa gibt es kostenfrei, andere sind recht kostspielig.

Für diese Länder benötigen Sie ein E-Visum

Klassische E-Visa gibt es zum Beispiel für die Einreise nach Australien, Kanada, Neuseeland und die USA. 

Aber zuweilen sind die Bezeichnungen im Zusammenhang mit Online-Visa ein wenig irreführend. Denn, wenn es heißt, dass Sie ein Visum online beantragen können, heißt das nicht gleichzeitig, dass es sich dabei um ein E-Visum handelt. 

Beispielsweise werden die Anträge für Visa für Russland und China zwar online ausgefüllt, müssen dann aber ausgedruckt persönlich zur jeweiligen Visastelle gebracht werden. Für Indien gilt das Gleiche, es sei denn, Sie erfüllen die Einreise-Bestimmungen für das E-Visum Indien. 

 

Das E-Visum Indien hieß früher Indien Visa on Arrival

Indien hat im November 2014 eine Art Indien Visa on Arrival eingeführt, wobei die Bezeichnung etwas missverständlich ist und aus diesem Grund ein paar Monate später in E-Visum (eTV) umbenannt wurde. Dieser Visum-Typ wird komplett online beantragt, wohingegen beim Russland Visum oder bei herkömmlichen Indien Visa die Online-Beantragung nur einen Teil des Vorgangs darstellt.

Das E-Visum Indien kann nicht von jedem Reisenden beantragt werden, sondern nur, wenn die Einreise über einen der anerkannten Flughäfen/Grenzpunkte, o.ä. erfolgt. 

 

Beantragung von Russland Visa und China Visa

Beim China Visum und bei Visa Russland läuft die Beantragung regulär über eine der von der chinesischen Botschaft beauftragten Visastellen ab. Dafür wird zunächst das jeweilige Antragsformular online ausgefüllt, anschließend ausgedruckt, unterschrieben und zur Visastelle gebracht. 

Manche Visumagenturen bieten Ihren Kund/innen die Möglichkeit an, die erforderlichen Angaben für das chinesische Visum auf Deutsch und per Hand zu tätigen.  Gegen eine Gebühr übertragen die Mitarbeiter dann die Daten in den Visumantrag China. Das daraus entstandende Dokument muss der Antragsteller nun noch unterschreiben und zusammen mit weiteren erforderlichen Dokumenten und Unterlagen auf dem Postweg nachschicken.

 

Profitieren Sie von der kostenfreien Vorab-Beratung eines Visa Service!

Bevor Sie mit der Beantragung Ihres elektronischen Visum beginnen, sollten Sie sich über einen Visum Dienst beraten lassen. So können Sie herausfinden, ob für Sie ein reines online E-Visum in Frage kommt, was Sie allgemein bei der Beantragung von Ihrem Visum zu beachten haben und auch was es mit dem Visumantrag Russland oder Indien auf sich hat. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Visumagenturen werden ständig über die aktuellen E-Visa-Bestimmungen informiert, so dass diese gute Ansprechpartner/innen darstellen.